D&O / Managementhaftpflicht

Fehler lassen sich nicht vermeiden - Haftungsrisiken schon!

Auch gestandenen Entscheidungsträgern unterlaufen bisweilen Fehler. Deren Auswirkungen können unter Umständen existenzbedrohend werden – für die Gesellschaft, in deren Namen agiert wurde, aber auch für Sie als Vorstand oder Geschäftsführer, wenn Sie in Regress genommen werden.

Schützen Sie sich und Ihre leitenden Manager daher mit einer D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) vor potenziell ruinösen Auseinandersetzungen.


 

  • Schadenbeispiel

    Geschäftsführer und Gesellschafter verkaufen ihr Unternehmen an einen Investor und kündigen daraufhin die D&O- Versicherung. Viele Jahre später kommt es zu einer persönlichen Inanspruchnahme der ehemaligen Unternehmenseigentümer, weil dem Investor angeblich wichtige Informationen während der Kaufverhandlungen vorenthalten wurden. Die richtige Versicherung bietet weiterhin Versicherungsschutz, und zwar unabhängig davon, ob der Vertrag vor 2, 5 oder 15 Jahren gekündigt wurde.

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Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich umfassend zu unseren Spezialversicherungen beraten! 


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