Impressum und Erklärung zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten
SCHUSTER Versicherungsagentur GmbH
Adalbert Stifter Platz 2
4020 Linz
Mobil: +43 676 511 00 84
E-Mail: office [at] schuster-versicherungen.at
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Medieninhaber: SCHUSTER Versicherungsagentur GmbH
Firmensitz: 4020 Linz
Fimenbuchnummer: 414713y
Gewerberegister: 401/47201
Wir möchten darauf hinweisen, das wir gewerberechtlich als Mehrfachagentur gem. § 137f Abs 8 Z 2 GewO. auftreten, und folgende Versicherungen lt. Gisa Verzeichnis vertreten:
DAS, Dialog, Donau, Ergo, Europäische Reiseversicherung, Generali, Hiscox, Merkur, Uniqa, Wiener Städtische, Wüstenrot, Zürich
Wir sind Kooperationspartner der Ärzteservice Dienstleistung GmbH.
Die Beratung erfolgt ausschließlich als Versicherungsagent gem. § 137f Abs 8 Z 2 GewO. Verpflichtung, bzgl. der vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukte nur für den/die im Register genannten Versicherer zu vermitteln.
Unsere Beratung erfolgt nicht auf Grund einer ausgewogenen Marktuntersuchung, sondern zielt auf den bestmöglichen Versicherungsschutz ab, den der/die von mir vertretene(n) Versicherer bieten. Unsere Beratung erfolgt auf der Grundlage Ihrer Angaben, Wünsche und Bedürfnisse zum angebotenen Versicherungsprodukt. Wir treten nicht als Versicherungsmakler auf. Vor Abgabe der Vertragserklärung werden meine Gründe und Ratschläge zum angebotenen Versicherungsprodukt im Versicherungsantrag und Beratungsprotokoll festgehalten und Ihnen IDD-konform ausgefolgt. Ist das nicht möglich, so werden Ihnen die erforderlichen Auskünfte nach Abschluss des Versicherungsvertrages erteilt.
Susanne Eder ist ein rechtlich selbständiger Kooperationspartner mit EU-Status, und hat mit der Schuster Versicherungsagentur GmbH kein Vertrags- oder Beteiligungsverhältnis - es handelt sich hier um eine reine Bürogemeinschaft, daher wird keinerlei Haftung übernommen.
Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Erklärung zur nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung als Versicherungsagentur
gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019
1) Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Untrnehmensführung (=ESG-Faktoren) deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben können.
ESG-Faktoren sind:
-"E" Environment: z.B. Klimaschutz, Schutz der Biodiversität, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressoursen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, nachhaltige Landnutzung.
-"S" Social: z.B. Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsabeit, keine Diskriminerung), angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit, Gesundheitsschutz.
-"G" Governance: z.B. Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption, Nachhaltigkeitsmanagement, Ermöglichung von Whistle Blowing, Gewährleitstung von Arbeitnehmerinnenrechten, Datenschutz, Informatiostransparenz gegenüber Konsumentinen, unternehmenseigene Qualitätsmanagementsysteme.
2) Strategien zu Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsberatungen (lt. Art. 3 Abs.2 Offenlegungsverordnung)
Als Versicherungsagentur, die sich mit Finanzberatung für Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) erbringt, sind wir als Finanzberater im Sinne von Art. 2 Pkt.2 11a der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleisungssektor.
Wir vermitteln Versicherungsanlageprodukte ausschließlich entsprechend unserer Registrierung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA-Register) und unserer in den Produktvertriebsvorkehrungen definierten Strategien für Versicherungsunternehmen mit Sitz oder NL in Österreich. Außerdem werden Produkte der betrieblichen Vorsorge (Altersversorgungssystem) vermittelt. Soweit auf Basis unserer GISA-Registrierung und den Strategien in den Produktvertriebsvorkehrungen mehrere Versicherungsanlageprodukte für die Abdeckung der Wünsche und Bedürfnisse eines Kunden angeboten werden können, streben wir eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsberatung an. Wir erhalten die Informationen über eventuelle Nachhaltigkeitsrisiken der Versicherungsanlageprodukte von unseren Versicherungspartnern zur Verfügung gestellt bzw. fordern diese Informationen periodisch an. Ab dem Zeitpunkt, ab dem unsere Versicherungspartner die erforderlichen Nachhaltigkeitsinformationen in die vorvertraglichen Informationen zu Versicherungsanlageprodukten integriert haben, bekommt der Kunde diese Informationen zur Nachhaltigkeit automatisch im Zuge der Beratung, da wir die Berechnungsprogramme unserer Versicherungspartner verwenden. Diese Informationen sind somit Bestandteil des Beratungsgespräches, auf dessen Basis der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann. Zusätzlich stehen die Informationen zu Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Homepage unserer Versicherungspartner zur Verfügung, damit sich unsere Kunden ein umfassendes Bild über die Nachhaltigkeit der von uns vermittelten Versicherungsanlageprodukte machen können.
3) Negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (lt. Art. 4 Abs.5 a und b Offenlegungsverordnung)
Unsere Versicherungspartner sind Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Sie sind daher lt. Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung verpflichtet, folgende Informationen auf ihrer Homepage zur Verfügung zu stellen: • wenn sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen; wenn sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, klare Gründe, warum sie das nicht tun, einschließlich gegebenenfalls Informationen darüber, ob und wann sie beabsichtigen, solche nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen. Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausschließlich anhand der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, die wir nicht überprüfen. Entsprechend unserer Registrierung im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA-Register) vermitteln wir Versicherungsanlageprodukte. Wir verwenden die Berechnungsprogramme der Versicherungsunternehmen, daher ist sichergestellt, dass die Kunden auch die erforderlichen vorvertraglichen Informationen erhalten und diese Themen Teil des Beratungsgespräches sind.
4) Vergütungspolitik – Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (lt. Art. 5 Abs.1 Offenlegungsverordnung)
Die gesetzlichen Vergütungsregelungen (§ 1 Abs. 3 Standesregeln für Versicherungsvermittlung: allgemeine Vergütungsregelungen für alle Versicherungssparten; § 9 Abs. 3 Standesregeln für Versicherungsvermittlung: besondere Vorschriften für die Vergütung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten; sowie Art 8 DelVO (EU) 2017/2359: Vorschriften zur Bewertung von Anreizen und Anreizregelungen beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten) werden eingehalten. Das Kreditinstitut verfolgt das Ziel, über den Vertrieb nachhaltiger Versicherungsprodukte zu einer umweltverträglicheren, sozialeren und besser geführten Wirtschaft beizutragen. In die Vergütungspolitik sind Nachhaltigkeitsfaktoren entsprechend einbezogen, insbesondere da mit Ausnahme der freiwilligen Prämien für besondere Erfolge in einzelnen Ausnahmefällen keine variablen Vergütungssysteme bestehen. Damit gewährleistet die unternehmensinterne Vergütungspolitik, dass sie den Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung nicht entgegensteht und allfällige Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt.
Stand Jänner 2025
[Ein Bild, das Schwarz, Dunkelheit enthält. Automatisch generierte Beschreibung]
DISCLAIMER/HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Sämtliche Angaben in diesem Dokument erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung und Kontrolle ohne Gewähr, dass die in diesem Dokument enthaltenen Aussagen richtig, vollständig, ausgewogen oder nicht irreführend sowie für die Zwecke des konkreten Lesers/Anwenders geeignet und ausreichend sind. Eine etwaige Haftung der Autoren oder der Gremien der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammern Österreichs, die sich im Zusammenhang mit den Informationen oder Anwendung dieses Dokuments
ergeben, ist ausgeschlossen.]
Basisinformation
gemäß §§ 1 und 9 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung
Schuster Versicherungsagentur GmbH, FN 414713y, Adalbert-Stifter-Platz 2, 4020 Linz, www.schuster-versicherungen.at (folgend „Agentur“)
Gewerbeberechtigungen
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent, GISA-Zahl 15233790,
Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 1 Z 20 Wertpapieraufsichtsgesetz als vertraglich gebundener Vermittler und Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsagent, GISAZahl‑ 15233790;
Vermittlerregister
Eintragung und Abfragemöglichkeit im Versicherungs- und Kreditvermittlungsregister (VKR) unter www.gisa.gv.at/vkr
Beschwerden
Beschwerden können unter Angabe des Namens, des genauen Sachverhaltes, des Beschwerdegrundes sowie einer Kontaktmöglichkeit an die Beschwerdestelle des Versicherungsvermittlers unter office@schuster-versicherungen gerichtet werden. Der Versicherungsvermittler wird den Eingang einer Beschwerde ohne unnötige Verzögerung bestätigen und über die den weiteren Verlauf der Bearbeitung informieren, wenn diese nicht im selben Zuge beantwortet werden kann.
Alternativ können Beschwerden an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gerichtet werden.
Beteiligungen
Der Versicherungsvermittler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines bestimmten Versicherungsunternehmens, noch hält ein bestimmtes Versicherungsunternehmen oder das Mutterunternehmen eines bestimmten Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Agentur.
Beratungsdienstleistung
Die Agentur bietet im Rahmen der Versicherungsvermittlung eine stichtagsbezogene Beratung gemäß § 3 Abs. 2 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung.
Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten werden darüber hinaus weder weitere Dienstleistungen im Sinne des § 10 Abs. 4 erbracht, noch erfolgt eine regelmäßige Beurteilung der Eignung nach § 9 Abs. 1 i.V.m § 10 Abs. 7 und 8 der Standesregeln für Versicherungsvermittlung.
Art der Versicherungsvermittlung
Die Agentur ist als Mehrfachagentin berechtigt, jedoch vertraglich nicht verpflichtet, miteinander konkurrierende Versicherungsprodukte für die unter Agenturverhältnisse genannten Versicherungsunternehmen zu vermitteln. Der Rat der Agentur stützt sich daher auf keine ausgewogene und persönliche Marktuntersuchung, sondern zielt auf den bestmöglichen Versicherungsschutz durch die von ihr vertretenen Versicherungsunternehmen ab.
Vergütung
Die Agentur erhält für die Vermittlung von Versicherungsprodukten eine Kombination aus Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, und weitere wirtschaftliche Vorteile (z.B. Bonifikationen, Incentives, Weiterbildungssubventionen) von den vertretenen Versicherungsunternehmen.
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, für welche die Agentur keine Vergütung von den vertretenen Versicherungsunternehmen erhält, ist vom Kunden je angefangener Stunde ein Honorar* in Höhe von € 120,- an die Agentur zu entrichten.
Sind durch den Kunden nach Abschluss des Versicherungsvertrags Zahlungen zu entrichten, die keine laufenden oder planmäßigen Zahlungen sind, legt die Agentur dem Kunden alle relevanten Informationen zu jeder dieser Zahlungen offen.
* Wertanpassungsklausel:
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Honorar-Satzes bzw. der Servicegebühr vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Überschreiten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die Errechnung der weiteren Überschreitungen. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung der Servicegebühr auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gilt unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung der Servicegebühr.
Copyright
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